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Garantie
Wie Sie sehen können betreiben wir einen hohen fachlichen Aufwand, der aber auch mit entsprechenden Kosten verbunden ist. Da wir aber auch von unserer Qualität sehr überzeugt sind, geben wir freiwillig eine 5jährige Garantie auf jeden von uns angefertigten Zahnersatz.
Die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungspflicht beträgt nur zwei Jahre.
Natürlich beinhaltet diese Zusage gewisse Rahmenbedingungen und einige kleine Ausnahmen. Näheres erfahren Sie bei einem persönlichen Gespräch in der Praxis.
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